Dieser Verhaltenskodex definiert Grundsätze und Anforderungen an Lieferanten und Geschäftspartner mit Mittlerfunktion der Unternehmen der Putsch Group® in Hinblick auf deren Verantwortung für Mensch und Umwelt.
Der Lieferant und/oder Geschäftspartner mit Mittlerfunktion erklärt sich mit den folgenden Punkten einverstanden:
Die Sicherstellung der Einhaltung aller international geltenden Menschenrechte muss gewährleistet sein. Hierbei gilt es, ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Menschenrechte von verletzlichen Gruppen wie Frauen, Kindern, Gastarbeitern, (indigenen) Gemeinschaften oder sexuell anders Orientierten zu richten.
– Keine Ausnutzung von Sklaverei, Knechtschaft, Zwangs- und Pflichtarbeit sowie Menschenhandel
– Keine Arbeitskräfte einzustellen oder zu beschäftigen, die nicht ein Mindestalter von 15 Jahren vorweisen können. In Ländern, die bei dem ILO Übereinkommen Nummer 138 unter die Ausnahme für Entwicklungsländer fallen, darf das Mindestalter auf 14 Jahre reduziert werden.
– Keine Arbeiter für riskante Arbeiten einzustellen, die nicht ein Mindestalter von 18 Jahren vorweisen können
– Jeder Mitarbeiter & jede Mitarbeiterin ist ungeachtet seiner/ihrer Nationalität, Hautfarbe, sexueller Orientierung, Religion, sozialer Herkunft, politischer Zugehörigkeit, etwaiger Behinderung, sowie seines/ihres Geschlechts und Alters gleich zu behandeln.
– Ein respektvoller Umgang, sowie die strikte Unterbindung von physischer und psychischer Härte, sexueller Belästigung und jeglichem den Mitarbeitern/-innen schädigenden Verhalten müssen gewährleistet sein.
– Die Arbeitsbedingungen sind gemäß den gesetzlichen und internationalen Standards in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
– Einhaltung und Überwachung des oben genannten Punktes durch ein gewissenhaftes Gesundheits- und Arbeitssicherheitsmanagementsystems.
– Kontinuierliche Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf Gesundheit und Arbeitssicherheit.
– Einhaltung der in den jeweiligen Ländern geltenden Gesetze zu den Arbeitszeitbestimmungen.
– Zahlung einer angemessenen Entlohnung unter Einhaltung aller weltweit geltenden Entgelt- und Vergütungsbestimmungen.
– Den Mitarbeitern muss das Recht auf Gründung und Beitritt von Gewerkschaften anerkannt werden. Mitarbeiter müssen, unabhängig von Ihrer Mitgliedschaft in Gewerkschaften oder jeglichen Arbeitnehmerorganisationen, gleich behandelt werden.
– Jegliche Geschäftsprozesse stimmen mit den internationalen und gesetzlichen Normen in Bezug auf die Umwelt überein.
– Kontinuierliche Verbesserungen jeglicher Unternehmensprozesse um einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele gemäß dem Pariser Klimaabkommen zu leisten.
– Überwachung oben genannter Punkte durch den Aufbau und die Einführung eines gewissenhaften Umweltmanagementsystems.
– Jegliche Form von Korruption und Bestechung, sowie eine direkte oder indirekte Teilnahme an solchen Vorhaben, sind nicht zu dulden und unverzüglich zu melden.
– Jegliches geschäftliches Handeln geschieht ausschließlich in Übereinstimmung mit nationalen und internationalen Wettbewerbsgesetzen.
– Die Bildung von Kartellen, Preis- und Marktabsprachen werden nicht toleriert.
– Geistige Eigentumsrechte anderer Marktteilnehmer sind zu respektieren.
– Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dürfen weder direkt noch indirekt gefördert werden.
– Personenbezogene Daten sind vertraulich und verantwortungsbewusst gemäß den in den Ländern geltenden Datenschutzbestimmungen zu behandeln und dürfen nur für legitime Zwecke verwendet werden.
– Die anwendbaren Exportkontroll – und Zollbestimmungen sind einzuhalten.